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Wir planen zur Zeit keinen Wurf

    

Durch meine Mitgliedschaft in der IGS (Intressengemeinschaft Schapendoes) und desVDH/FCI habe ich mich freiwillig und gerne einem strengen Zuchtreglement unterworfen, dessen Vorschriften und Kontrollen dem Schutz und Wohle der gesamten Rasse sowie dem einzelnen Zuchthund dienen.
Diese Zuchtordnung beinhaltet unter anderem, dass nur Hunde mit einer Zuchtzulassung in der Zucht eingesetzt werden dürfen. Zur Erhaltung dieser Zuchtzulassung benötigt der Hund als Mindestvoraussetzung bestimmte Gesundheitsuntersuchungen (HD + Augen) und den Nachweis, dass er dem Rassestandard des Schapendoes entspricht und frei von schwerwiegenden äußerlichen Fehlern ist, was anhand von Ausstellungsergebnissen und einer Inventarisierung belegt werden muss. Des weiteren wird die Zuchtstätte bereits vor Zuchtbeginn von einem IGS-Zuchtwart kontrolliert, und der Züchter muss die Teilnahme an einem Züchter-Fachseminar nachweisen. Ebenso werden bei jedem Wurf Zustand der Mutterhündin und ihrer Welpen sowie der gesamten Zuchtstätte einmal kurz nach der Geburt sowie ein weiteres Mal vor Abgabe der Welpen durch einen vom IGS beauftragten Zuchtwart begutachtet. Auch wie oft eine Hündin maximal belegt werden darf sowie Mindest- und Höchstalter der Zuchthunde sind durch die Zuchtordnung vorgegeben.

Welpen aus meiner Zucht erhalten VDH/FCI-Papiere und können somit auch in ausländische Zuchtbücher der FCI eingetragen werden und dürfen auf internationalen Turnieren starten. 



 
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www.ig-schapendoes.de
 
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